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Je nach Ursache und Außmaß wird zwischen verschiedenen Arten von Hörbehinderungen unterschieden, wobei zwischen den einzelnen Arten große Unterschiede hinsichtlich
der Auswirkungen und den Bedürfnissen der Betroffenen bestehen können.
Die folgenden Auflistungen sollen einen groben Überblick über die verschiedenen Arten geben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Schwerhörigkeit:
Unter Schwerhörigkeit versteht man die Einschränkung des Hörvermögens auf einem oder beiden Ohren.
Die Arten von Schwerhörigkeit:
Man unterscheidet Hörminderungen, die auf eine Schallleitungsstörung zurückgehen, und solche, die auf einer Schallempfindungsstörung basieren. Die
Schallleitungsstörung ist oft mechanisch bedingt (beispielsweise durch Ohrenschmalz). Die häufigste Form der Schwerhörigkeit – die Altersschwerhörigkeit – zählt zu den
Schallempfindungsstörungen.
Schallleitungsstörung: Bei der Schallleitungsstörung handelt es sich um eine Beeinträchtigung der mechanischen Schallübertragung im äußeren Ohrbereich oder im
Mittelohr. Regelmäßig sind krankhafte Veränderungen des Trommelfells oder Verengungen des Gehörgangs durch Narben, Entzündungen etc. dafür verantwortlich. Zudem kann es bei Schädelbrüchen
aufgrund der Verwerfung von Gehörknöchelchen zu einer Hörminderung kommen. Und manchmal verursachen Verunreinigungen des Gehörgangs durch Ohrenschmalz (vorübergehend) dieselben
Symptome.
Schallempfindungsstörung: Bei der Schallempfindungsstörung (sensoneuraler Hörverlust) befindet sich der Schaden im Innenohr oder manchmal auch im Hörnerv, der zum
Gehirn führt. Die Ursachen hierfür können unter anderem erhöhtes Alter (Altersschwerhörigkeit), Lärm, Hörsturz, Innenohrentzündungen, Infektionskrankheiten, etc. sein.
Manchmal tritt auch eine kombinierte Schallleitungs- und Schallempfindungsschwerhörigkeit auf, bei der sich Hörverluste addieren können. Beispielsweise sind
chronische Mittelohrentzündungen oder Otosklerose (Erkrankung des Knochens, der das Innenohr umgibt) oft ursächlich dafür. Bereits Neugeborene können an einer Sonderform der Schwerhörigkeit
leiden. Hier ist eine Früherkennung besonders wichtig, da ausreichendes Hörvermögen die Voraussetzung für eine ungestörte Sprachentwicklung ist.
Stadien der Schwerhörigkeit:
Die Hörfähigkeit definiert sich über zwei Einheiten: die Tonhöhe und die Lautstärke. Die Tonhöhe (Frequenz) wird in Hertz gemessen, der gesamte Hörbereich liegt
normalerweise zwischen 20 und 20.000 Hertz. Am sensibelsten reagiert unser Gehör auf den Frequenzbereich von 500 bis 6.000 Hertz – der Bereich der menschlichen Sprache. Hinsichtlich der
Lautstärke – die in Dezibel gemessen wird – liegt die Schwelle zum Unwohlgefühl grundsätzlich bei 80 bis 85 dB . Alles, was darüberliegt, erfordert auf Dauer einen Gehörschutz.
Über diese beiden Einheiten bestimmt sich die Hörschwelle. Als Hörschwelle bezeichnet man die Wahrnehmungsgrenze eines Höreindrucks. Sie ist frequenzabhängig. Für
eine Frequenz von 2.000 Hz ist sie bei gesundem Hörvermögen mit einem Schalldruck von 0 dB definiert. Auf dieser Grundlage wird das Ausmaß der Schwerhörigkeit in fünf Stadien
geteilt:
Normalhörigkeit: Ein Abweichen der Hörfähigkeit von der definierten Hörschwelle bis 20 dB liegt im Bereich der Normalhörigkeit.
Geringgradige Schwerhörigkeit liegt bei einer Abweichung oberhalb von 20 dB vor, hier kann zum Beispiel das Ticken einer Armbanduhr oder das Rauschen von Blättern
akustisch nicht mehr wahrgenommen werden. Betroffene können erst Töne mit einer Schallintensität von 25 bis 40 dB hören.
Mittelgradige Schwerhörigkeit beginnt bei einem Hörverlust von 40 dB, dies entspricht etwa den Grundgeräuschen in Wohngebieten. Die von mittelgradiger
Schwerhörigkeit betroffene Person kann erst Töne mit einer Schallintensität von 40 bis 60 dB hören.
Hochgradige Schwerhörigkeit entsteht bei mindestens 60 dB, dann kann ein Gesprächspartner bei normaler Sprechlautstärke nicht mehr gehört werden.
An Gehörlosigkeit grenzende Schwerhörigkeit beginnt bei einem Hörverlust von mehr als 80 dB. In diesen Fällen hört man weder laute Musik noch die Geräusche einer
Autobahn. Hört man praktisch nichts mehr, ist man taub beziehungsweise gehörlos.