INDUKTIONSSCHLEIFE.AT
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen in Bezug auf den Umgang und die Nutzung von induktiven Höranlagen:
Höranlagen haben für Schwerhörige die gleiche Bedeutung wie die Rampe für den Rollstuhlfahrer oder das Blindenleitsystem für den sehbehinderten Menschen. Höranlagen bewirken, dass Schwerhörige wieder an öffentlichen Veranstaltungen teilhaben können, sie sind ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Das induktive Hören ist derzeit weltweit immer noch die einzige universelle Möglichkeit barrierefreies Hören für alle Betroffenen - ohne weiteres Zubehör - im öffentlichen Raum zu ermöglichen. (IEC 60118-4)
Wenn am Eingang bzw. im Bereich der Höranlage das entsprechende Symbol für die Höranlage angebracht ist. Das Symbol eines Ohrs in Verbindung mit dem Buchstaben T weist auf eine installierte induktive Höranlage hin.
Ja, es gibt, je nach Verwendungszweck und Einsatzort, verschiedene Übertragungsarten. Nicht jede Höranlage lässt sich überall einbauen.
Leider nein, es ist z.B. zur Berechnung und Einstellung einer induktiven Höranlage besonderes Knowhow und technisches Equipment erforderlich. Damit der Empfang über die Induktionsspule gewährleistet ist, muss die Anlage nach ÖVE/ÖNORM EN 60118-4 eingemessen werden.
Um eine induktive Höranlage zu nutzen wird das Hörgerät auf T oder M/T geschalten. Weitere Informationen wie dies im Einzelnen funktioniert bekommen Sie von Ihrem Hörgeräteakustiker da diese Einstellungen gerätespezifisch unterschiedlich erfolgen.
Zur Nutzung von Höranlagen im öffentlichen Raum! Die Bereitschaft zur Investition in Höranlagen - die eine Teilhabe von Menschen mit Hörschädigung ermöglichen - nimmt zu. Das Hören über die T-Spule im Hörgerät, ist derzeit weltweit immer noch die einzige genormte universelle Möglichkeit Barrierefreiheit für alle Schwerhörigen im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Bluetooth Empfang bei Hörgeräten ist teurer und nur bei einer geringen Anzahl von Hörgeräten integriert. Es gibt noch keinen einheitlichen Bluetooth Standard und auch noch kein zuzahlungsfreies Bluetooth fähiges Hörgerät.
Alle WHO 4 Hörgeräte (für an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit) und alle Cochlea Implantate sind mit T-Spulen ausgestattet. Allgemein kann gesagt werden dass die meisten der handelsüblichen Hörgeräte (ca. 85 %) solch eine T-Spule besitzen, die meist aber vom Hörgeräteakustiker nicht aktiviert wurde. Dies kann vom Hörgeräteakustiker auf Wunsch jedoch nachträglich meist sogar kostenlos durchgeführt werden, der Aufwand sind wenige Minuten. Einzig in sehr kleinen Hörsystemen ist kein Platz für eine T-Spule und leider "sparen" manche Hersteller auch am Material.
Nein, muss man nicht. Fast alle Hersteller haben zuzahlungsfreie Geräte mit T-Spule in ihrem Angebot. Fragen Sie Ihren Hörgeräteakustiker.
Fragen Sie Ihren Hörgeräteakustiker, ob in Ihrem Hörgerät eine T-Spule eingebaut ist. Wenn ja, lassen Sie die Telefonspule aktivieren und auf Ihren individuellen Hörverlust einstellen.
Nein, dies ist bautechnisch leider nicht möglich.
Bitte am Besten bereits im Vorfeld beziehungsweise dann vor Ort einen Verantwortlichen oder Tontechniker fragen, ob es passend zu dem Hörsystem eine Empfangsgerät mit integrierter T-Spule gibt. Bei leichtgradiger Schwerhörigkeit reicht möglicherweise ein Kopfhörer.
Ja! Wenn eine FM oder Infrarotanlage vorhanden ist, wird an den Empfänger ein Kopfhörer angeschlossen. Mit einem tragbaren induktiven Empfänger kann jeder induktive Höranlagen nutzen. Auch für Guthörende ist, beispielsweise bei schlechter Raumakustik jede Höranlage ein Gewinn.