INDUKTIONSSCHLEIFE.AT
Der ÖSB (Österreichischer Schwerhörigenbund Dachverband) ist ein unabhängiger Dachverband von und für Schwerhörigenvereine und Organisationen hörbeeinträchtigter Menschen in Österreich.
Der ÖSB vertritt und unterstützt Menschen rund um das Thema "Hören" und "lautsprachliche Kommunikation" mit dem Ziel einer adäquaten hörtechnischen Versorgung aller Betroffenen sowie einer Gleichstellung in allen Bereichen der Bildung, des beruflichen, gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Lebens.
Der ÖSB forcieren die Schaffung von Rahmenbedingungen, um den Einsatz, die Finanzierung und die Versorgung mit Hörtechnologien, hörtaktischen Maßnahmen, Rehabilitation zu gewährleisten.
Das Österreichische Sozialministeriumservice mit seinen neun Landesstellen ist eine Behörde des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Es ist die zentrale Anlaufstelle für
Menschen mit Assistenzbedarf. Der Schwerpunkt liegt in der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung, gesundheitlicher Beeinträchtigung und/oder Benachteiligung.
Das Österreichische Sozialministeriumservice koordiniert und fördert dabei eine breite Palette von vernetzten Angeboten. Diese Dienstleistungen richten sich sowohl an Dienstnehmer und
Dienstnehmerinnen als auch an Unternehmen. Im Bereich der Behindertengleichstellung führt das Sozialministeriumservice Schlichtungsverfahren durch und informiert auch über die Beseitigung von
Barrieren.
Mit der Aktion „Barriere:freie Unternehmen“ möchte das Sozialministerium für Unternehmen einen Anreiz schaffen und diese unterstützen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Antragberechtigt sind Unternehmen bis maximal 49 MitarbeiterInnen, die gemäß § 5 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) im Kalendermonat des Rechnungsdatums (Stichtag) ihre Beschäftigungspflicht zur Einstellung begünstigter Behinderter erfüllen bzw. die keiner Einstellungspflicht unterliegen und die sich in keinem Insolvenzverfahren befinden.
Von der Förderung ausgeschlossen ist die Herstellung von Barrierefreiheit:
Die Förderung wird als einmaliger Kostenzuschuss in Form einer Pauschalabgeltung in Höhe von 25% der Gesamtkosten der getätigten und bereits saldierten Investition vergeben.
Der Kostenzuschuss ist gedeckelt und kann für Investitionen zur Herstellung der Barrierefreiheit für zuwendungsfähige Ausgaben ab einer getätigten und bereits saldierten Investition in Höhe von €
1.000,- vergeben werden. Der Kostenzuschuss beträgt maximal € 2.500,- (bei Investitionen von € 10.000,- und mehr) pro Aktionszeitraum und Unternehmen.
Der Bemessung der Förderung zugrunde gelegt werden können nur jene Anteile an den Gesamtkosten, die in direktem Zusammenhang zur Herstellung von Barrierefreiheit anfallen (hierfür unerlässliche
Maßnahmen). Als Gesamtkosten der jeweiligen investiven Maßnahme gelten die Kosten inklusive Umsatzsteuer und Skonti.
Die Aktion „Barriere:freie Unternehmen“ gewährt in Aktionszeiträumen von jeweils einem Kalenderjahr einen finanziellen Zuschuss als Anerkennung für die Herstellung der Barrierefreiheit.
Die Vergabe der Förderung erfolgt chronologisch in der Reihenfolge des Vorliegens der vollständigen Unterlagen (first-come-first-serve Prinzip).
Der Antrag kann beim Sozialministeriumservice Online beantragt werden, dafür benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.
Unternehmen können für Ihre Vorhaben bei Vorliegen einer saldierten Rechnung mit einem Zahlungsdatum ab 1. Jänner 2018 Anträge stellen.
Link zum Sozialministeriumservice: Aktion "Barriere:freie Unternehmen"